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Honorar
Die Gutachten werden in erster Linie als schriftliche Dokumentation erstellt.

Es gibt folgende Abrechnungsmöglichkeiten:
Abrechnung in Anlehnung an die Gebührentabelle der Gutachterausschüsse
   Hierbei ist der Wert der Immobilie die Basis für die Abrechnung.
   Hier können Sie die Gebührentabelle einsehen. – Ein Klick führt Sie weiter!
Abrechnung nach aufgewendeten Stunden.
   Hierbei ist der Mindeststundensatz angelehnt an die gerichtliche
   Vergütung von Gutachtern (€ 75,– + Mwst)
Alternativ kann in Einzelfällen ein Pauschalhonorar vereinbart werden

Referenzen:
Amtsgericht Kempten
Gemeinden in Unter- und Oberallgäu
Kommunale Unternehmen
Bundeseisenbahnvermögen München
Verschiedene Versicherungen
Mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe
Privatpersonen
Erbengemeinschaften
Anwaltskanzleien