Honorar
Die Gutachten werden in erster Linie als schriftliche Dokumentation erstellt.
Es gibt folgende Abrechnungsmöglichkeiten:
• Abrechnung in Anlehnung an die Gebührentabelle der Gutachterausschüsse
Hierbei ist der Wert der Immobilie die Basis für die Abrechnung.
Hier können Sie die Gebührentabelle einsehen. Ein Klick führt Sie weiter!
• Abrechnung nach aufgewendeten Stunden.
Hierbei ist der Mindeststundensatz angelehnt an die gerichtliche
Vergütung von Gutachtern (€ 75, + Mwst)
• Alternativ kann in Einzelfällen ein Pauschalhonorar vereinbart werden
Referenzen:
• Amtsgericht Kempten
• Gemeinden in Unter- und Oberallgäu
• Kommunale Unternehmen
• Bundeseisenbahnvermögen München
• Verschiedene Versicherungen
• Mittelständische Handwerks- und Handelsbetriebe
• Privatpersonen
• Erbengemeinschaften
• Anwaltskanzleien
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